Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Frau Christine Röber (nachstehend „die Übersetzerin“) und ihren Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Übersetzerin dies ausdrücklich anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§2 Vertragsschluss

  1. die Übersetzerin unterbreitet dem Auftraggeber auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E-Mail ein Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung bzw. Leistung. Der verbindliche Vertragsschluss setzt zunächst die Übermittlung des Auftrages per E-Mail oder durch Zusendung eines unterschriebenen Auftrages durch den Auftrageber voraus. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Übersetzerin dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrages schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bestätigt hat.
  2. Die Angebote der Übersetzerin sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise. Zu denen in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen.

§3 Leistungen und Terminologie

  1. die Übersetzerin verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text so in die vereinbarte Zielsprache zu übersetzen, dass er keine Mängel aufweist. die Übersetzerin sorgt dafür, dass die Übersetzung ohne Kürzung, Zusatz oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Dabei behält sich die Übersetzerin vor, Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen und/oder Korrekturen offensichtlicher Fehler vorzunehmen; auf derartige Korrekturen wird die Übersetzerin den Kunden hinweisen.
  2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, umfasst die Leistung der Übersetzerin ausschließlich die Übersetzung eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes in die Zielsprache. Korrekturlesen, die nachträgliche Textgestaltung, Lektorat, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML- / XML- Dokumenten etc. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Übersetzungen werden hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der Rechtschreibung und der Grammatik gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache ausgeführt. Fachbegriffe und spezielles Vokabular werden mit der gebräuchlichen bzw. üblichen Bedeutung übersetzt. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so ist dieser nur dann zu verwenden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und Ähnliches) zur Verfügung. Auf Wunsch der Übersetzerin gewährt der Auftraggeber fachliche Konsultation.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber informiert die Übersetzerin bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Dateiformat, ggf. Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) mit. Die Vorlage der zu übersetzenden Texte bei der Übersetzerin erfolgt durch den Auftraggeber in der Regel in elektronischer Form. Das Quellmaterial muss lesbar sein und zu dem von der Übersetzerin angegebenen Zeitpunkt und in angegebenem Format an die Übersetzerin übermittelt werden. Änderungen und Ergänzungen des Quellmaterials werden grundsätzlich nach Absprache mit der Übersetzerin unter Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version an die Übersetzerin übermittelt. Der Auftraggeber stellt der Übersetzerin Informationen und Unterlagen, die zur Herstellung der Übersetzung erforderlich sind, bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung (Fachterminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  2. Der Auftraggeber versichert, dass die Übersetzung des Ausgangstextes sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt die Übersetzerin von allen dahin gehenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Abnahme, Rügepflicht, Nachbesserung, Gewährleistungsfrist

  1. Nach der Fertigstellung der Leistung wird der Text bzw. die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber im gewünschten Format schriftlich oder in Textform zur Verfügung gestellt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung bzw. vereinbarten Leistung keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung bzw. die vereinbarte Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zu rügen.
  3. Der Auftraggeber hat einen offensichtlichen Mangel schriftlich oder in Textform innerhalb der Frist von 14 Tagen gegenüber der Übersetzerin anzuzeigen und die Übersetzerin aufzufordern, den bezeichneten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, gewährt der Auftraggeber der Übersetzerin eine zweite Nachbesserungsmöglichkeit. Schlägt auch diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des vereinbarten Honorars zu verlangen.
  4. Versteckte Mängel sind der Übersetzerin innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 3 dieser AGB.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Übersetzerin gemäß § 6 nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend haftet. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung der Übersetzerin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Übersetzerin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Übersetzerin im selben Umfang.
  3. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 7 Liefertermine und Verzug

  1. Soweit die Übersetzerin einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlichen Termin bezeichnet hat, stellt er keinen verbindlichen oder garantierten Liefertermin dar.
  2. Kommt die Übersetzerin mit der vereinbarten Leistung fahrlässig in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm infolge des Verzuges ein Schaden entstanden ist, kann der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt 1 % des vereinbarten Honorars für jeden vollendeten Tag der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 50% des vereinbarten Honorars. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Soweit durch die Leistung der Übersetzerin insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen werden, kann der Auftraggeber die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Leistung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen und verwerten. Der Auftraggeber ist im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks berechtigt, die Leistung zu bearbeiten, zu verändern und an Dritte zu übertragen. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur in Abstimmung mit der Übersetzerin berechtigt, diese als Urheberin des Textes zu benennen. Eine Verwendung der Leistung der Übersetzerin über den vertraglich vorgesehen Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Übersetzerin.
  2. § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 der AGB gilt nicht für die Fertigung einer bestätigten Übersetzung. Eine bestätigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den dazu gerichtlich ermächtigten Übersetzer bestätigt wird. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten (z.B. Handelsregisterauszüge, Urkunden oder Zeugnisse) sind in der Regel immer zu bestätigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine bestätigte Übersetzung zu bearbeiten oder zu verändern.
  3. Entwickelt die Übersetzerin während der Tätigkeit für einen Auftraggeber eine spezifische Terminologiedatenbank oder einen Übersetzungsspeicher („Translation Memory“, TM) oder entwickelt die Übersetzerin bestehende Datenbanken des Auftraggebers fort, stehen die Urheber- und Nutzungsrechte an den Datenbanken bzw. dem fortentwickelten Teil der Datenbanken abweichend von § 8 Abs. 1 ausschließlich der Übersetzerin zu. Dies gilt nicht, soweit die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

§ 9 Verschwiegenheit

  1. die Übersetzerin behandelt die Aufträge und die mit den Aufträgen erhaltenen Informationen auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages streng vertraulich.
  2. die Übersetzerin bietet den Auftraggebern an, gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarungen zu schließen.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Übersetzerin dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach Übermittlung der Übersetzung oder der gemäß § 3 vereinbarter Leistungen in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
  2. Bei einem Auftragsvolumen über 1.500,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 10 Abs. 1 dieser AGB.
  3. Die mit der Übersetzung oder mit der Leistung verbundenen Rechte stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ausschließlich der Übersetzerin zu.

§ 11 Datenschutzbestimmung

  1. Der Auftraggeber der Übersetzerin kann nicht nur eine entsprechende Qualität der Übersetzung, sondern auch eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers gespeichert werden. die Übersetzerin nimmt die Belange des Datenschutzes ernst und möchte sicherstellen, dass die Rechte des Auftraggebers auch geschützt werden.
  2. die Übersetzerin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Auftraggebers oder wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. die Übersetzerin wird nur solche personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die Durchführung und die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich sind oder die der Auftraggeber der Übersetzerin freiwillig zur Verfügung stellt. Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Kunden enthalten. Dazu zählen beispielsweise der Name, die E-Mail-Adresse, die Wohn- oder Geschäftsanschrift. die Übersetzerin benötigt personenbezogene Daten zur Abwicklung von Aufträgen (E-Mail-Adresse, Geschäftsanschrift, Lieferadresse) und zur Beantwortung einzelner Fragen des Auftraggebers bzw. an den Auftraggeber (E-Mail-Adresse, ggfls. Ihre Telefonnummer).
  3. Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Erbringung der Leistung bzw. der vom Auftraggeber gewünschten Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung erforderlich ist. Mitunter kann eine darüber hinaus dauernde Datenspeicherung auf Grund gesetzlicher oder rechtlicher Pflichten erforderlich sein.
  4. die Übersetzerin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. die Übersetzerin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.
  5. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, kostenfrei Auskünfte über die bei der Übersetzerin gespeicherten Daten zu verlangen. Sollten Daten unrichtig oder zu Unrecht gespeichert sein, so wird die Übersetzerin diese gerne berichtigen, sperren oder löschen. die Übersetzerin bittet den Auftraggeber, etwaige Änderungen bei personenbezogenen Daten mitzuteilen. Fragen, Beschwerden und Anregungen zum Thema Datenschutz richten unsere Auftraggeber bitte an Frau Christine Röber, Am Holzfeld 3, 83254 Breitbrunn Tel: +49 (0) 160 972 63 665, Mail:info[at]roeber-translation[Punkt]de.
Der Text der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von Herrn Rechtsanwalt Hermann J. Bauch, Paul- Finger-Str. 12, 50858 Köln, gefertigt worden, soweit er nicht gesetzliche Anforderungen wörtlich oder sinngemäß wiedergibt. Die Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei Hermann J. Bauch.